2.1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der Vertragsbestätigung der DUS GmbH. Fehlt es hieran, findet die zur Zeit der Bestellung gültige Preisliste der DUS GmbH Anwendung. Fahrt- und Transportkosten sind zusätzlich zu vergüten. Hinzu kommt die zum Leistungs- oder Lieferzeitpunkt geltende Umsatzsteuer.
2.2 Die Preise für Lieferungen verstehen sich rein netto ab Versandstelle zuzüglich der Fracht- und Verpackungskosten, gegebenenfalls auch der Versicherungskosten.
2.3 Entsteht aufgrund nicht fristgemäß erbrachter Mitwirkungsleistungen des Bestellers für die DUS GmbH ein höherer Aufwand, kann dieser zu den üblichen Konditionen zusätzlich abgerechnet werden. Weitergehende Ansprüche der DUS GmbH bleiben hiervon unberührt.
2.4 Reparaturen, Kostenschätzungen, Instandsetzungen und Dienstleistungen werden nach den zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätzen zuzüglich Servicevorbereitungszeit, Reisezeit, Reisekosten, Auslöse, Unterbringungskosten und sonstiger Gebühren (z. B. evtl. anfallende Mautgebühren etc.) berechnet.
3.1 Bei Lieferungen geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Transportunternehmer, spätestens aber mit Verlassen von Werk oder Lager der DUS GmbH auf den Besteller über.
3.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die die DUS GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die DUS GmbH ihm die Versandbereitschaft angezeigt hat.
4.1 Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller in Verzug.
4.2 Die Forderungen der DUS GmbH werden sofort fällig, wenn über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen. In diesen Fällen ist die DUS GmbH berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
4.3 Eventuell vereinbarte Skonti, Rabatte oder sonstige Nachlässe werden nicht gewährt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
4.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5.1 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Geschieht dies nicht und entstehen hierdurch Verzögerungen, so verlängern sich die Fristen angemessen.
5.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.3 Terminvereinbarungen, insbesondere für Ausführungsbeginn und Fertigstellung, bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
5.4 Kommt die DUS GmbH in Verzug, ist der Besteller zunächst verpflichtet, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Liefert die DUS GmbH auch dann nicht, ist der Besteller vor Rücktritt vom Vertrag oder der Geltendmachung von Schadensersatz verpflichtet, dies vorher mit einer weiteren Nachfrist anzudrohen. Hierfür ist Schriftform erforderlich. Wenn die DUS GmbH dies verlangt, ist der Besteller außerdem verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
5.5 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragspartnern unbenommen.
Eine Abnahme findet nur dann statt, wenn sich dies aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt oder die Parteien dies ausdrücklich in Textform vereinbart haben.
7.1 Erbringt die DUS GmbH reine Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
7.2 Die DUS GmbH übernimmt keine Garantien für die Beschaffenheit der Leistungen oder Lieferungen. Produkt- und Leistungsangaben dienen lediglich der Feststellung der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne der §§ 434, 633 BGB. Die Übernahme einer darüber hinaus gehenden Beschaffenheitsgarantie setzt voraus, dass die DUS GmbH ausdrücklich und in Schriftform erklärt, eine über die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers hinausgehende Garantie zu übernehmen, die dem Besteller von den gesetzlichen Rechten unabhängige Ansprüche gewährt.
7.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Von der DUS GmbH gelieferte Software weist daher auch dann die vereinbarte Beschaffenheit auf, wenn Fehler, Auslassungen oder Diskrepanzen vorliegen, die keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität oder Nutzbarkeit haben.
7.4 Der Besteller hat Sachmängel bei Lieferungen unverzüglich gegenüber der DUS GmbH in Schriftform zu rügen und insoweit detaillierte Angaben hinsichtlich des vorliegenden Mangels sowie dessen Auswirkungen zu machen. Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Ausstelldatum des Lieferscheins bzw. Übergabe der (Teil)Lieferung.
7.5 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die DUS GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
7.6 Eventuelle Mängel werden im Wege der Nacherfüllung beseitigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der DUS GmbH durch Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Ware bzw. Herstellung eines mangelfreien Werks. Der Nacherfüllungsanspruch umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern oder Funktionsstörungen, die durch nach dem vertraglichen Gebrauch nicht vorgesehene äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, vom Besteller eingebrachte Fremdprodukte oder ähnliches entstanden sind.
7.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder beseitigt die DUS GmbH einen Mangel innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei Werkverträgen ist der Besteller darüber hinaus berechtigt, den Mangel selber zu beseitigen und von der DUS GmbH den Ersatz der entsprechenden Aufwendungen zu verlangen.
7.8 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.9 Die Rückgriffsansprüche der DUS GmbH gegen den Vorlieferanten, der das Produkt geliefert hat, richten sich nach § 478 BGB, es sei denn, die DUS GmbH hat mit dem Besteller eine davon abweichende Vereinbarung in Textform getroffen.
8.1 Über die Regelung in Ziffer 8 hinausgehende Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
8.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
8.3 Der Besteller ist zur Datensicherung verpflichtet und hat für den etwaigen Verlust von Daten durch Bereithalten der Daten in maschinenlesbarer Form sicherzustellen, dass die Daten in vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Für aus dem Verlust der Daten entstandene Schäden nach Auslieferung haftet in jedem Fall der Besteller.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gemäß Ziffern 7 und 8 beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß § 438 Abs 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der DUS GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der DUS GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die DUS GmbH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
10.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
10.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller die DUS GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Für die Einhaltung von Export- und Embargobestimmungen trägt der Besteller die Verantwortung.
12.1 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Bestellers ist der Geschäftssitz der DUS GmbH.
12.2 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der DUS GmbH. Die DUS GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
12.3 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens des UN Abkommens über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG).
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.2 Soweit diese Geschäftsbedingungen in deutscher und englischer Sprache abgefasst sind, ist ausdrücklich die in deutscher Sprache abgefasste Ausführung maßgeblich.